1.000 Meter Mindestabstand - Brandenburg beschließt Regelung für Windräder
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Windräder müssen einen Abstand von mindestens 1.000 Meter von Wohnhäusern haben. Das gilt künftig für Brandenburg und damit auch für die Niederlausitz. Der Landtag hat gestern ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Die AfD kritisierte die Ausnahmen. Das Gesetz sei so löchrig wie ein Schweizer Käse. So gilt der Mindestabstand nicht für Grundstücke, die für Freizeitzwecke genutzt werden. Zudem soll vom Mindestabstand abgerückt werden, wenn dies mit den Ausbauzielen des Bundes bei den erneuerbaren Energien kollidiert.