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145 Kleine Waffenscheine im Kreis Bautzen ausgegeben

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Im Kreis Bautzen ist im vergangenen Jahr 145 Einwohnern  der Kleine Waffenschein erteilt worden. Sie dürfen damit Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen tragen. Sieben Anträge wurden abgelehnt. Die Antragsteller hatten nicht die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, teilte uns das Landratsamt mit.

Geprüft wurden waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Die Behörde entzog im vergangenen Jahr zwei Besitzern die Berechtigung. Wer den Kleinen Waffenschein haben will, muss mindes­tens 18 Jahre alt sein. Er wird auf Vorstrafen durchleuchtet. Es dürfen auch keine Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller laufen.