19-Jähriger will aus JVA Görlitz - er bleibt am Stacheldraht hängen
Versuchte Flucht aus der JVA Görlitz. Ein 19-jähriger Untersuchungsgefangener wollte gestern auf eigene Faust in die Freiheit. Doch das gelang ihm nicht. Er gab auf. Das bestätigte uns das Justizministerium.
Der Gefangene hatte Hofgang. Als die Zeit um war, kletterte er auf einen Treppenhausanbau. Er wollte die Fassade überwinden, gelangte aber nicht über die Stacheldrahtrollen. So war er in gefangen in luftiger Höhe. Er habe schließlich zur Aufgabe überzeugt werden können. Über eine Feuerwehrleiter stieg der Gefangene hinab in den JVA-Innenhof. Bei seinem Fluchtversuch verletzte er sich leicht.
Strafrechtliche Konsequenzen braucht der 19-Jährige nicht zu befürchten. Es gilt der Grundsatz: Der Freiheitsdrang ist eine natürliche menschliche Eigenschaft. Juristen verweisen dabei auf Artikel 2 des Grundgesetzes, auf das Grundrecht auf Freiheit.
