21 Ausländer auf Ladefläche eingeschleust: Usbeke zu Gefängnisstrafe verurteilt
Er hat 22 Syrer unter menschenunwürdigen Bedingungen nach Deutschland eingeschleust. Das Amtsgericht Bautzen verurteilte den 26-Jährigen am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Anfang September letzten Jahres hatte der Usbeke die Ausländer in der Slowakei aufgenommen und in einem Kleintransporter nach Deutschland gebracht. 21 Personen wurden auf der etwa vier Quadratmeter großen Ladefläche ohne Sicherung und Fenster transportiert. Die Geschleusten, darunter auch zwei Minderjährige, klagten über Übelkeit und Unwohlsein. Einige hatten sich übergeben und mussten ihre Notdurft in Plasteflaschen verrichten. Auf Klopfen und Schreie reagierte der Schleuser nicht.
Auf der A4 am Tunnel Königshainer Berge geriet der Transport ins Visier einer Polizeistreife. Die Beamten stoppten das Fahrzeug in Bautzen. Der Fahrer rannte davon. Nach kurzer Flucht zu Fuß klickten dann die Handschellen. Der junge Mann wurde festgenommen. Ein Ermittlungsrichter erließ wenig später Haftbefehl. Alle Geschleusten kamen in eine Erstaufnahmeeinrichtung nach Dresden.
Im Zuge der Ermittlung hatte sich herausgestellt, dass der Angeklagte wohl Teil einer international agierenden Bande ist. Den Kontakt zu weiteren Mitgliedern aus Usbekistan bestritt der Angeklagte aber. Der junge Mann lebte zuletzt in Polen und hatte nach eigenen Angaben als Taxifahrer gearbeitet – angeblich um sein Studium finanzieren und seine Kreditschulden begleichen zu können.
Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte erst nach der Zeugenvernehmung und gestand die Tat. Geld habe er für seine Fahrt nicht erhalten. Das Schleuserfahrzeug hätte er von einem Turkmenen vollgetankt in Empfang genommen. Mit dem Transport wollte er seine Geldnot lindern. Seine Auftragslage als Taxifahrer sei schlecht gewesen. „Ich war gezwungen, das zu tun.“, erklärte der zweifache Familienvater vor Gericht. Seine Familie hatte er zu diesem Zeitpunkt seit über einem Jahr nicht mehr gesehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.