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25 Millionen Euro für Freie Schulen

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Finanz­spritze für Freie Schulen im Freistaat. Die Einrich­tungen können jetzt aus dem Übergangs­paket der sächsi­schen Regie­rung 25 Millionen Euro an Förder­gel­dern abrufen. Damit sollen die Schulen wirtschaft­lich entlastet werden, bis ein neues Privat­schul­ge­setz in Kraft tritt, hieß es am Dienstag aus dem Kultus­mi­nis­te­rium. Die Schulen sollen frei über die Mittel entscheiden können. Anträge müssen bis zum 30. April bei der Sächsi­schen Aufbau­bank einge­reicht werden.  Zum 1. August 2015 soll eine Neure­ge­lung der Finan­zie­rung in Kraft treten.Hinter­grund ist ein Urteil des Verfas­sungs­ge­richts. Es hatte im Jahr 2013 Teile des Gesetzes für Schulen in freier Träger­schaft für verfas­sungs­widrig erklärt.