42 Mal auf Hund geschossen - Urteil in Bautzen
Wegen Tierquälerei ist heute ein Mann aus einer Gemeinde bei Bautzen zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. Die Bautzener Amtsrichterin Jana Ritschel verhängte außerdem ein Tierhaltungsverbot für die nächsten zwei Jahre. Nach ihrer Überzeugung hatte der Angeklagte mit einer Luftdruckwaffe 42 Mal auf seinen Hund geschossen.
Der Hund wurde operiert und so gerettet. Einige Diabolos konnten nicht entfernt werden, sie waren schon in Knochen und Muskelgewebe eingewachsen. Als der Hund ins Tierheim kam, war er abgemagert. Der Angeklagte will ihm einmal am Tag Futter gegeben haben.
Mit dem Luftgewehr wollte der 48-jährige Arbeitslose angeblich auf Spatzen schießen. Er bestritt aber, auf seinen Hund geschossen zu haben: Das müsse ein anderer gewesen sein. Doch das glaubte ihm die Richterin nicht. Die aus Kopf und Nacken entfernten Diabolos seien die gleichen, die zu Hause beim Angeklagten gefunden wurden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
