Abstand halten! Auch auf der Kneipentoilette
Gaststättenbesucher in Sachsen brauchen nicht ihre Kontaktdaten zu hinterlassen, damit eine mögliche Corona-Infektion nachverfolgt werden kann. Es wird auf ihre Eigenverantwortung gesetzt. Ab dieen Freitag dürfen die Lokale wieder öffnen. Die Corona-Verordnung schreibt aber einen Mindestabstand von 1,50 Meter vor, auch auf der Toilette. Ein vom Wirt eingesetzter Verantwortlicher soll das überwachen.
Weiterhin geschlossen bleiben Badeanstalten in geschlossenen Räumen, Saunen und Dampfbäder, Messeveranstaltungen, Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs. Auch Reisen mit einem Reisebus sind weiter tabu. Der Messebetrieb soll allerdings ab Juni Schritt für Schritt wieder hochgefahren werden - vor allem für Fachmessen und Fachkongresse.