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Abstecher nach Varnsdorf - Vier Jahre Haft für Koch

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Es stand Aussage gegen Aussage.  Das Landgericht Görlitz sprach ihn schuldig. Ein Koch ist heute wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu vier Jahren  Gefängnis verurteilt worden.  Nach Überzeugung der Kammer hatte der 36-Jährige in einer Sommernacht vor zwei Jahren mit einer 28-jährigen Tschechin aus Varnsdorf Sex – gegen ihren Willen.   

Sie habe geglaubt, dass er sie nur zur Arbeit bringen wollte. Deshalb sei sie zu ihm eingestiegen.  Sie verstand kein Deutsch.  Beide versuchten, über ein Übersetzungsprogramm auf ihrem Handy zu kommunizieren. Er habe offenbar das Wort Arbeit missverständlich gedeutet. Im Auto hätte sie ihm aber klar gemacht, dass sie keine „Bitch“ sei, keinen Sex wolle und auch nicht sein Geld. Als sie wieder aussteigen wollte, habe er das Auto verriegelt und sei mit ihr nach Großschönau gefahren. Später habe er sie an ihrer Arbeitsstelle in Varnsdorf abgesetzt. Dem Pförtner offenbarte sie, was ihr widerfahren war.

„Keine Lügengeschichten erzählt“

Drei Stunden hatte das Gericht die 28-Jährige in die Mangel genommen, ihre Aussagen hinterfragt, Details erfragt und mit Angaben aus der Vernehmung bei der Polizei abgeglichen. Die Kammer glaubte ihr. Diese einfache und naive junge Frau sei nicht in der Lage, Lügengeschichten zu erzählen. „Wir haben selten so eine Zeugenaussage in Sexualdelikten, die so stimmig ist“, sagte Richter Theo Dahm.

„Eine Schnapsidee“

 Verteidiger Patrick Bass zog dagegen die Schilderungen der Frau in Zweifel. Er bezeichnete ihre Äußerungen als nicht stimmig.  Sie sei in das Auto eines fremden, alkoholisierten Mannes gestiegen, sie habe ihn zu dem Feldweg nach Großschönau gelotst. Und ihr angebliches Hupen habe niemand gehört.  Der Anwalt stellte ihre Aussagen als unglaubwürdig dar und führte das auf eine – so wörtlich – „frühere Traumatisierung“ zurück. Angeblich war sie mit 18 zweimal vergewaltigt worden. Aber sein Mandant sei unschuldig. Es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt. „Durch persönlichen Kummer und unter Alkoholeinfluss ist er auf die Schnapsidee gekommen, seine Frau zu betrügen. Das tut ihm leid“, erklärte Bass die nächtliche Fahrt des Oberlausitzers nach Varnsdorf.    

„Ich bin unschuldig“

  Der Angeklagte bestritt die erhobenen Vorwürfe. „Ich bin unschuldig“, waren seine letzten Worte vor der Urteilsverkündung. Das Gericht folgte dem Strafantrag der Anklage. Sie hatte vier Jahre Gefängnis gefordert. „Die Frau wurde dreimal vernommen. Ihre Aussagen sprechen für real Erlebtes. Sie hat sich das nicht ausgedacht“, so Oberstaatsanwältin Peggy Brosin in ihrem Plädoyer.  

Gegen das Urteil kann der Angeklagte Revision einlegen. Der Bundesgerichtshof prüft dann den Fall auf mögliche Rechtsfehler.