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Acht Jahre Gefängnis für Altenpflegerin aus Boxberg

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Acht Jahre Gefängnis für Alten­pfle­gerin aus Boxberg! Das Landge­richt Görlitz hat die 32-Jährige wegen versuchten Mordes und des schweren Raubes schuldig gespro­chen. Sie hatte eine 85-jährige Görlit­zerin mit einer Schnur bis zur Bewusst­lo­sig­keit gewürgt und ihr drei Porte­mon­naies mit rund 300 Euro geraubt. Die Alten­pfle­gerin räumte zu Prozess­be­ginn die Tat ein. Als Gründe nannte sie Verzweif­lung und Geldnot. Mit dem Strafmaß von acht Jahren ging die Schwur­ge­richts­kammer über die Forde­rung der Anklage hinaus. Oberstaats­an­walt Sebas­tian Matthieu hatte fünf Jahre und drei Monate verlangt. Dagegen plädierte die Vertei­di­gerin für eine Freiheits­strafe von nicht über drei Jahren.

Die Verur­teilte hatte bis 2015 beim ASB eine Ausbil­dung zur Alten­pfle­gerin gemacht, danach aber alles hinge­worfen, weil sie sie sich mit ihrem Ex-Freund überworfen hatte. Sie kannte  ihr Opfer  aus ihrer ASB-Zeit, hatte es zweimal wöchent­lich betreut.

Als sie an jenem Tag im Oktober 2016 bei der Rentnerin klingelte, schöpfte die alte Dame keinen Verdacht. Die Pflegerin hatte sich einen ASB-Kittel überge­zogen. Sie gab vor, dass sie die Dokumen­ta­ti­ons­mappen abholen komme. Beide unter­hielten sich ein wenig. Dann bat die Angeklagte  um ein Glas Wasser. Auf dem Rückweg aus der Küche ergriff sie eine Schnur, schlich sich an die in einem Sessel sitzende Rentnerin an und drosselte sie bis zur Bewusst­lo­sig­keit. Danach zündete sie einen Zeitungs­stapel an, machte das Feuer aber gleich wieder aus. Mit den drei Porte­mon­naies aus dem Wohnzim­mer­schrank verließ sie die Wohnung. Das Opfer überlebte schwer verletzt. 

N ach der Tat kaufte die Pflegerin ihrem Hund einen Hamburger und sich einen Kaffee. Danach übernach­tete sie in ihrem Auto auf einem Parkplatz in Görlitz. Am nächsten Tag fuhr sie zurück zu ihrer Schwie­ger­mutter nach Boxberg.

Das heute verkün­dete Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Vertei­di­gung und Staats­an­walt­schaft können binnen einer Woche Revision einlegen.