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Akte „Toter in der Mandau“ kann endgültig geschlossen werden

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Das Urteil zu einem vor fast 22 Jahren in Zittau begangenen Verbrechen ist jetzt rechtskräftig geworden. Damit kann die Akte „Leiche in der Mandau“ geschlossen werden. Einer der beiden Angeklagten, der im November vergangenen Jahres wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge vom Landgericht Görlitz zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war, hat seinen Antrag auf Revision zurückgenommen. Sein zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Komplize hatte keine Rechtsmittel eingelegt.

Die Tat geschah während eines Trinkgelages.   Das spätere Opfer sollte Nachschub holen. Der damals 46-Jährige weigerte sich. Das war sein Todesurteil. Er wurde zusammengeschlagen und dann in einer Mülltonne durch Zittau gekarrt und am Mandau-Ufer abgekippt.

Die Tat blieb über Jahre im Dunklen. Vor Ablauf der Verjährungsfrist (20 Jahre) hatte sich Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu die Akte noch einmal gezogen. Er befragte Zeugen von damals. Es ergaben sich neue Anhaltspunkte, die zu den beiden Männern führten.