Akten-Marathon in der Staatsanwaltschaft Görlitz
Überstunden schieben in der Staatsanwaltschaft Görlitz, staubige Akten ziehen und die tausende Seiten in den roten Einbänden durchforsten. Berlin hat mit dem Cannabisfreigabe-Gesetz der Justiz jede Menge Arbeit beschert.
Bereits Verurteilte - auch in der Oberlausitz - können nachträglich mit Strafrabatt rechnen – sofern die Vollstreckung der Strafe noch nicht erfolgt ist. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat rund 400 Akten gezogen. Bei etwa der Hälfte handelt es sich um sogenannte tatmehrheitliche Mischfälle. Der Betroffene wurde z.B. wegen Besitz von Cannabis, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung verurteilt. Nun muss der Drogenbesitz herausgenommen und die Strafe durch die Gerichte neu festgesetzt werden.
Unterdessen sind bei Oberstaatsanwältin Irene Schott schon Anfragen eingegangen. Verurteilte wollen wissen, wann ihre Strafe erlassen wird oder ob sie die verhängte Geldauflage zahlen müssen.
Sieben Damen und Herren aus der Rechtspflegeabteilung, drei Staatsanwältinnen und der Behördenchef Dr. Thomas Fresemann wälzten in den vergangenen Wochen die Akten.