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Alkoholverbot und Ausgangsbeschränkungen - was Sie beachten sollten

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Für die Corona-Hotspot-Kreise Görlitz und Bautzen gelten ab morgen verschärfte Regeln. So dürfen Bewohner Haus und Hof nur noch bei triftigen Gründen verlassen, wenn sie z.B. zur Arbeit, zum Einkauf, zur Schule oder zum Arzt müssen.

Polizei und Ordnungsämter haben verstärkte Kontrollen angekündigt. Der Landkreis Bautzen hat ein Amtshilfeersuchen bei der Polizei gestellt. „Wir wollen nicht in erster Linie bestrafen, sondern wir wollen auf die Einhaltung der Regeln hinweisen“, sagte uns  Landrat Michael Harig. Er wandte sich erneut mit einer Videobotschaft an die Einwohner (Link: Video: youtu.be/NpOa58agE8I)

Die verschärften Regeln gelten in Regionen mit einem Sieben-Tage-Wert von mehr als 200 Corona-Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner. Dieser Wert ist derzeit in den beiden Landkreisen Görlitz und Bautzen etwa doppelt so hoch. 

Was ist ab 1. Dezember zu beachten?

Kontaktbeschränkungen
Treffen sind  von höchstens fünf Menschen, in zwei Hausständen in der Öffentlichkeit und Zuhause erlaubt. Kinder bis 14 Jahren werden hier nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Weihnachten: Ab 23. Dezember dürfen sich maximal zehn Menschen – gerechnet ohne Kinder unter 14 Jahren – unabhängig von der Zahl der Hausstände treffen.

Alkohol

Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist untersagt. Das gleiche gilt für die Abgabe von Alkohol auf öffentlichen Plätzen, gemeint sind hier vor allem Fußgängerzonen, Parkplätze, Parkanlagen, Spiel- und Sportplätze.

Ausgangsbeschränkungen (gilt für die Landkreise Görlitz und Bautzen)

Bewohner dürfen Wohnung, Haus und Grundstück verlassen...
- für den Weg zur Arbeit, Schule, Kita, zu Behörden, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, zu Kirchen, Ärzten, Beerdigungen (max. 25 Menschen), Trauungen (max. 25 Menschen), zu Fortbildungsstätten für Beruf, Schule, Studium, zum Einkauf im eigenen Landkreis oder den Nachbarlandkreisen (für Einwohner des Kreises Bautzen - auch die Stadt Dresden), Besuche bei Kranken, Behinderten, zur Wahrnehmung von Sorge- und Umgangsrecht, der Besuch eines weiteren Hausstandes bis maximal fünf Menschen  insgesamt (ohne Berücksichtigung von Kindern bis 14 Jahren). Auch der Besuch des eigenen Kleingartens und die Versorgung von Tieren zählen als triftiger Grund.

Möglich sind Sport und Bewegung (max. 1 Hausstand) innerhalb eines Radius von 15 Kilometern um die eigene Wohnung.

Demonstrationen werden auf 200 Teilnehmer an einem festen Ort beschränkt.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet. Kinder in Krippen und Kitas  werden wie im Frühjahr in festen Gruppen betreut. Auch Schulen stellen ihren Betrieb um, wenn es notwendig ist. Grundsätzlich gilt weiter der Präsenzunterricht, die Schulpflicht besteht. Je nach Zahl der Infektionen und Quarantänen in den einzelnen Schulen bzw. Klassen entscheidet die jeweilige Schule über einen Übergang in Wechsel- oder einen Mix aus Präsenz- und Heimunterricht mittels digitaler Lernplattformen. Neu ist auch: Ab der Klasse 7 gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht.

Audio:

Reporter Knut-Michael Kunoth hat Passanten in Görlitz gefragt, ob sie die Ausgangsbeschränkungen für gerechtfertigt halten