Am Anfang stand versuchter Totschlag – am Ende ein Kuss
Ein Mann aus einem Ort bei Niesky hat heute das Landgericht Görlitz ohne Handschellen verlassen. Er wurde zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt – wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung. Angeklagt war versuchter Totschlag. Der Vorwurf ließ sich aber im Laufe der Verhandlung nicht aufrechterhalten.
Der 49-Jährige Berufskraftfahrer hatte seine Frau angegriffen, sie gewürgt, so das Gericht. Sie konnte sich befreien und aus dem Haus flüchten. Die herbeigeeilte Ziehtochter (45) wurde von ihm ebenfalls gewürgt, außerdem gebissen und geschlagen. Zuvor hatte er versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden.
Der Angeklagte bedauerte sein Verhalten. Er könne sich diesen Gewaltausbruch nicht erklären. Streit mit der Ziehtochter? Stand sie zwischen ihm und seiner Frau? Eifersucht? Fragen blieben offen. Die 54-jährige Ehefrau berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Wegen eines Rechtsfehlers durfte auch die Videovernehmung der Ehefrau durch den Ermittlungsrichter nicht in den Prozess einfließen. So konnte sich das Gericht nur auf die Aussagen der Ziehtochter stützen und auf den ärztlichen Befund zu den Verletzungen der Ehefrau.
Ein Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine Alkoholsucht und damit verbundene „kognitive Defizite“. Das Gericht verpflichtete ihn, eine ambulante Suchtberatung aufzusuchen. Er werde keinen Alkohol mehr trinken, versprach der Mann.
Der Angeklagte gestand den Angriff auf die Ziehtochter, zur Tat gegen seine Frau äußerte er sich nicht. So gab es keine Beweise für einen versuchten Totschlag. Der Anwalt erklärte: Sein Mandant liebe seine Frau noch immer. Nach dem Prozess gab er seiner Ehefrau einen Kuss. Das Urteil ist rechtskräftig.