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Amt zahlt länger Kurzarbeitergeld

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Beschäftigte können länger Kurzarbeitergeld bekommen. Die Bezugsdauer wurde von zwölf auf bis zu 24 Monate erhöht. Auf eine entsprechende Regelung, die seit Jahresbeginn gilt, hat die Arbeitsagentur Bautzen aufmerksam gemacht.

Vor allem Unternehmen profitieren davon,  die sich schon in Kurzarbeit sind und   noch mehr als zwölf Monate kürzertreten müssen. Betriebe können zum Ende des bereits angezeigten Arbeitsausfalls oder früher eine Verlängerungsanzeige bei der zuständigen Arbeitsagentur einreichen. Darauf weist die Arbeitsagentur Bautzen hin.  

Arbeitgeber  sollten  in ihrem Antrag auch festhalten, welche Schritte sie zur Beendigung der Kurzarbeit eingeleitet haben und welche Anpassungen bzw. weiteren Maßnahmen geplant sind.