Amtsgericht Dresden stellt Verfahren gegen Ramelow ein
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Das Amtsgericht Dresden hat das Verfahren gegen Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dem 59-Jährigen sollte wegen seiner Teilnahme an der Anti-Neonazi-Demo im Jahr 2010 der Prozess gemacht werden. Bereits 2014 wurde das Verfahren eingestellt, allerdings sollte Ramelow die Anwaltskosten selbst tragen. Dagegen hatte er allerdings Beschwerde eingereicht. Nun übernimmt die Staatskasse die Kosten.