Amtsgericht Weißwasser fällt Baumurteil
Grundstücksbesitzer sollten nicht zu forsch mit der Baumschere hantieren. Sie könnten schnell zur Kasse gebeten werden. Das Amtsgericht Weißwasser hat einen Bad Muskauer zur Zahlung von 150 Euro verurteilt – wegen fahrlässiger Beschädigung. Verhandelt wurde um und an der Eiche des Grundstücksbesitzer.Der Fall begann mit einem Bußgeldbescheid. Die Stadtverwaltung warf dem Grundstücksbesitzer einen Verstoß gegen die Baumschutzsatzung vor. Er soll zehn Äste aus der Krone gesägt und damit die Eiche nachhaltig geschädigt haben. Dagegen legte der Besitzer Einspruch ein. Der Fall landete vor Gericht. Der Richter nahm den Baum gestern in Augenschein und kam zu einer ähnlichen Einschätzung: Das Wachstum der Eiche wurde durch den Verschnitt nachhaltig beeinträchtigt.