Amtsgericht Zittau stellt Verfahren gegen Hantelschläger ein
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Er hatte einen anderen mit einer Hantelstange verprügelt und Widerstand bei einer Polizeikontrolle geleistet. Dafür muss er nun 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten – im Gegenzug stellt das Amtsgericht Zittau das Verfahren ein. Begründung: Die Fälle lägen schon mehr als drei Jahre zurück. Bei der Körperverletzung habe es sich um eine Milieustraftat gehandelt. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft. Außerdem habe er schon zwei Wochen in Haft gesessen.