Amtsschimmel steckt Nase in die Biotonne
Die staatliche Gängelei kennt offenbar keine Grenzen. Nun steckt der Amtsschimmel seine Nase tiefer in die Biotonne. Seit Anfang Mai gilt bundesweit eine neue Verordnung. Demnach darf der Fremdstoffanteil in der braunen Tonne nicht mehr als drei Prozent betragen und der Kunststoffanteil nicht mehr als ein Prozent. Aber wie wird das kontrolliert? Und welche Strafen drohen?
Kontrolliert wird stichprobenartig, ergab unsere Umfrage in den Landkreisen in der Lausitz. So bleibt im Kreis Bautzen eine mit nicht kompostierbaren Abfällen gefüllte Biotonne stehen. Auf den Deckel kommt ein Aufkleber. Das ist auch gängige Praxis im Spree-Neiße-Kreis. Der Nutzer hat dann zwei Möglichkeiten: Den Fremdmüll aussortieren oder als Restabfall entsorgen – kostenpflichtig.
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt’s ein Bußgeld. Im Kreis Görlitz wird die Biotonne als Restmüll deklariert, wenn Fehleinwürfe festgestellt werden. Das ziehe eine Leerungsgebühr nach sich, so eine Landratsamtssprecherin.
Probleme mit der Biotonne hat Cottbus. So wurde schon eine komplette Lkw-Ladung Bioabfall am Bio-Energie-Zentrum in Freienhufen abgewiesen. Der Fahrer kehrte zurück. Die Fracht wurde als Restabfall entsorgt. Nach einer entsprechenden Satzung der Stadt können Geldbußen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, wenn nicht kompostierbarer Müll in der Biotonne steckt.