Angeklagte im Görlitzer Kindstötungsprozess schweigt
Vor dem Landgericht Görlitz hat heute Vormittag der Prozess gegen eine 27-jährige Hoyerswerdaerin begonnen. Sie soll ihre beiden Söhne unmittelbar nach der Geburt getötet haben. Die Angeklagte äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Regungslos verfolgte die zierliche Frau mit dem Mädchengesicht die Verlesung der Anklage. Sie betrat den Verhandlungssaal mit einem roten Pullover, den sie über den Kopf gezogen und ihr Gesicht verdeckt hatte.Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, im Juni vergangenen Jahres im Kinderzimmer der elterlichen Wohnung einen Jungen zur Welt gebracht und das in eine Tragetasche eingewickelte Neugeborene in einem Schrank im Keller versteckt zu haben. Dort soll das Kind durch Sauerstoffmangel und fehlende Nahrung verstorben sein.
Die genaue Todesursache könne aber nicht mehr geklärt werden, sagte Rechtsmedizinerin Jasmin Seibt. Sie schilderte detailliert den Zustand des toten Neugeborenen. Es seien keine Missbildungen festgestellt worden – weder äußerlich noch innerlich. Das Kind sei lebensfähig gewesen. Ob es nach der Geburt tatsächlich lebte, konnte sie nicht mit Sicherheit sagen. Die Gutachtern fügte hinzu, dass der Vater von der Schwangerschaft angeblich gewusst habe, das Kind aber nicht haben wollte.
Ins Rollen gekommen war der Fall durch einen anonymen Hinweis an das Jugendamt. Eine Anruferin erklärte, dass die Frau in Kürze entbinden werde, aber noch keine Erstausstattung für das Baby besitze. Daraufhin begann eine Sozialarbeiterin mit Nachforschungen. Sie traf die Frau Tage später beim Tapezieren in der Wohnung ihres Freundes an. Die junge Frau habe erklärt, das Kind lebend entbunden und in der Babyklappe in Dresden abgegeben habe, was jedoch nicht stimmte. Auch eine weitere Version, wonach sie den Jungen zu Bekannten nach Laußnitz gebracht haben will, erwies sich ebenso als haltlos. Daraufhin informierte das Jugendamt die Polizei. Einen Tag wurde das tote Neugeborene im Kellerversteck gefunden.
Bereits im August 2011 soll die Angeklagte ein Kind entbunden und laut Staatsanwaltschaft ebenfalls getötet haben. Die Leiche wurde jedoch nicht gefunden.
Der Prozess wird mit der Beweisaufnahme fortgesetzt. Die Schwurgerichtskammer will an drei Verhandlungstagen bis Mitte Februar insgesamt 13 Zeugen sowie Gutachter hören.