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Lebenslang für Mörder an Görlitzer Rentnerin

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Im Görlitzer Mordprozess ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte muss lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Görlitz stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann die Strafe nach 15 Jahren nicht automatisch zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der seit 2015 in Görlitz lebende Pole hatte nach Überzeugung des Gerichts eine 90-Jährige Frau in ihrer Wohnung in Görlitz-Königshufen ermordet. 

Sieben Lagen Klebestreifen auf Mund und Nase des Opfers

Der 34-Jährige hatte der Rentnerin zunächst die Wohnungsschlüssel gestohlen. Nachts drang er ihn ihre Wohnung ein. Während die Frau schlief, suchte er nach Geld und anderen Wertsachen. Als sie erwachte und laut schrie, stieß er sie zu Boden, drückte ein Kissen auf ihr Gesicht und kniete sich auf sie. Dabei brach er ihr mehrere Rippen. Dann klebte er ihr sieben Lagen Klebestreifen auf Mund und Nase.

Tod der Rentnerin billigend in Kauf genommen

„Er nahm es billigend in Kauf, dass die Rentnerin nicht überleben würde. Wer so brutal gegen eine gehbehinderte und ihm körperlich unterlegene Frau vorgeht, der kalkuliert damit ein , dass sie stirbt“, so der Vorsitzende Richter Theo Dahm. Das Opfer verstarb durch Ersticken oder in Folge der Rippenbrüche.

Wenige Stunden nach dem Mord die nächste Tat

Der Angeklagte nahm die Bankkarte und 100 Euro Bargeld der Rentnerin an sich,  fuhr zur Sparkasse und versuchte,  zweimal Geld abzuheben. Aber er hatte die falsche Pinnummer. Daraufhin kehrte er am frühen Morgen wieder in die Wohnung der Rentnerin zurück. „Er kam nun  auf den Gedanken, die Spuren der Tat zu verwischen. Er warf das Klebeband in einen Mülleimer,  trug die Leiche in ihr Bett und trapierte sie so geschickt, dass die Hausärztin später von einem natürlichen Tod ausging“, so Dahm. Durch einen Zufall kam die Tat später ans Licht.  Wenige Stunden nach dem Mord überfiel der arbeitslose Dreher  eine weitere Rentnerin in Görlitz. So viel Kaltschnäutzigkeit rechtfertige die besondere Schwere der Schuld, so Dahm.

„Staatsanwaltschaft will aus mir eine Bestie machen“

Der Angeklagte bestritt  den Mord. In seinem mehr als halbstündigen Schlusswort stellte er sich als Opfer der deutschen Justiz dar. Er warf der Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen vor. Es gebe keine Spuren für einen Mord. Zeugen, die ihn hätten entlasten können, seien nicht gehört worden. Die Staatsanwaltschaft wolle aus ihm eine Bestie machen, sagte er mit weinerlicher Stimme. Zugleich entschuldigte er sich bei den Opfern und dessen Angehörigen. Er könne nicht verstehen, was mit ihm geschehen sei.

Er wurde auch wegen acht weitere Raubüberfälle und Diebstähle verurteilt. So lauerte er älteren, meist gehbehinderten Frauen mit Rollatoren auf – vor allem auf Friedhöfen und an Einkaufsmärkten. In Zittau sprühte er einer Rentnterin Reizgas ins Gesicht. Die 86-Jährige stürzte und verletzte sich. Weitere Überfälle beging er in Weißwasser, Görlitz und Löbau.. Eine 77-jährige Frau, der er auf einem Friedhof in Bautzen die Handtasche aus dem Rollator geraubt hatte, konnte sich Kennzeichen-Fragmente seines Fluchtautos merken. Eine Anwohnerin kam der Rentnerin zur Hilfe und rief die Polizei. Eine Streife stoppte den Wagen auf der B6 bei Hochkirch und nahm den Fahrer fest. Bei sich hatte er eine griffbereite Pistole, einen Elektroschocker und den Ausweis der überfallenen Frau.

Das Geld habe er dringend gebraucht, um die Krankenhausbehandlung seines Sohnes zu bezahlen, behauptete der Angeklagte. Er hatte Schulden, lebte von Hartz-IV und über seine Verhältnisse.