Anklage zu Görlitzer Diskoschlägerei macht die Runde
Die Anklage zur Schlägerei vor der Görlitzer Diskothek „Zwei Linden“ macht die Runde. Das Amtsgericht Görlitz hat die Akte an das Landgericht abgegeben. Begründung: der besondere Umfang des Falls. Nun ist das Jugendkammer am Zug.
Es gibt acht Beschuldigte. Ihnen wird Landfriedensbruch im besonders schweren Fall vorgeworfen. Ermittelt wurden sechs Syrer, ein Türken und ein Deutscher im Alter von 20 bis 35 Jahren. Die Polizei befragte über 100 Personen, wertete 20 Gigabyte Videomaterial aus und schrieb die Ergebnisse auf mehr als 2.000 Blatt nieder. Das Landgericht Görlitz prüft nun die Zuständigkeit. Kann sein, dass die Richter die Anklage wieder an das Amtsgericht zurückgeben.
Fast auf den Tag genau vor einem Jahr wurden an einem frühen Samstagmorgen deutsche Partygäste vor der Diskothek im Görlitzer Stadtteil Rauschwalde mit zerbrochenen Flaschen attackiert. Dabei wurden fünf Deutsche im Alter von 18 bis 48 Jahren verletzt – davon fünf so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Drei Angreifer wurden ebenfalls verletzt.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen zehn Beschuldigte ein. Sie sah keinen hinreichenden Tatverdacht. Gegen einen 18-jährigen Deutschen soll gesondert verhandelt werden.
Hintergrund:
Jugendstrafgesetzbuch, Paragraph 40, Absatz 2: Das Jugendschöffengericht kann bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens von Amts wegen die Entscheidung der Jugendkammer darüber herbeiführen, ob sie eine Sache wegen ihres besonderen Umfangs übernehmen will.