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Antrag abgewiesen - Kunstwerk in Görlitz darf entfernt werden

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Im Streit um das Kunstwerk „Kulisse“ vor der Görlitzer Stadthalle hat die Künstlerin eine juristische Niederlage erlitten.  Das Werk darf von der Stadt entfernt werden – entschied das Verwaltungsgericht Dresden (Az. 5 L 564/21). Es wies den Eilantrag der Schöpferin ab. 

Die Künstlerin habe die in einem Wettbewerb prämierte Installation in wesentlichen Punkten verändert und damit den Aussagegehalt, ohne vorher Rücksprache zu nehmen. So sei das Wort „Kulisse“ nicht mehr enthalten, stattdessen würden jetzt Frauenrechte und Abtreibung thematisiert – und zwar in Blickrichtung der polnischen Grenze. Ein Vertragsverstoß, entschied das Gericht.  Der Stadt stehe damit ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das Grundrecht der Kunstfreiheit werde durch die Entfernung der Installation nicht verletzt.

Die Künstlerin kann noch Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.