Arbeitsstunden für Ehemann
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Ein 63-jähriger Mann aus der Nähe von Zittau hat seine Frau bedroht und beleidigt und das auch zugegeben. Dafür muss er nun gemeinnützige Arbeiten leisten. Im Gegenzug stellt das Amtsgericht Zittau das Strafverfahren ein. Die Taten spielten sich vergangenes Jahr ab. Seitdem war nichts mehr geschehen.Der Angeklagte ist außerdem nicht vorbestraft.