Arzt belehrt Bautzener Richter: „Idiot“ ist keine Beleidigung und „A...loch“ eine anatomische Bezeichnung
Ein Arzt muss sich seit heute vor dem Amtsgericht Bautzen verantworten. Gegen den Orthopäden liegen mehrere Anklagen vor. Er soll vom Finanzamt 25.000 Euro gefordert und gleichzeitig gedroht haben, dass im Landtag eine Bombe explodieren würde, wenn er das Geld nicht erhalte. Er sei wütend gewesen, habe das Schreiben aber nicht abgeschickt, verteidigte sich der Angeklagte. Er könne sich nicht erklären, wie der „kraklige Zettel“ aus seiner Praxis zum Finanzamt gelangen konnte.
Außerdem soll der Angeklagte, der jetzt im Landkreis Elbe-Elster-Kreis lebt, einen Blumenkübel auf das Auto seiner ehemaligen Lebensgefährtin und Angestellten geworfen haben und mehrfach betrunken mit dem Auto und dem Fahrrad durch Bischofswerda gefahren sein. Im November 2024 verursachte er laut den Ermittlungen auf der S 111 in Kynitzsch einen Unfall. Er wollte nach eigenen Angaben mit dem Pedelec seine Weihnachtsente holen.
Der Anklage zufolge beleidigte und beschimpfte er mehrfach Polizisten, was er aber bestritt: Die Beamten hätten sich da etwas zurechtgesponnen. Und er belehrte den Richter: „Idiot“ sei null herabwürdigend. Das Wort idiotisch bedeute einzigartig. Habe er auch eine Erklärung für „Arschloch“, fragte der Richter. Antwort: „Eine anatomische Bezeichnung.“ Für das Wort „Schlampe“ fand er keine Entschuldigung. „Da muss ich passen.“
Der Orthopäde wollte sich nach seinem Studium in seiner Heimatstadt selbstständig machen. Für den Umbau der Praxis nahm er einen 100.000-Euro-Kredit auf. Weil es aber schlecht lief, wie er sagte, ließ er sich nach drei Jahren als Arzt anstellen. Es blieben aber die Verbindlichkeiten. Jeden Monat sollte er über 1.000 Euro an die Bank zahlen. „Ich war frustriert“, sagte der Angeklagte. Er ließ Fristen verstreichen, fing an zu trinken. Er brauchte Geld.
Das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem soll der Arzt 15 Sitzungen bei Psychotherapeuten belegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
