Aus Gondel gefallen - Klage gegen Klinikum Görlitz abgewiesen
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Ein Witwer ist mit seiner Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung gegen das Görlitzer Klinikum gescheitert. Das Landgericht Görlitz hat seine Klage zurückgewiesen. Es sah weder eine fehlerhafte Behandlung der inzwischen verstorbenen Ehefrau noch eine Pflichtverletzung des Krankenhauspersonals.
Die damals 87-jährige Frau des Klägers war aus einer fahrbaren Gondel gefallen und hatte sich einen Bruch zugezogen. Sie wurde operiert. Später verstarb sie. Der Kläger beanstandete angebliche Behandlungsfehler. Außerdem warf er dem Personal vor, dass die Liege nicht ausreichend gesichert war.
Er kann jetzt noch vor das Sächsische Oberlandesgericht ziehen und dort seine Forderung von über 30.000 Euro gegen das Görlitzer Klinikum geltend machen.