Ausbildungsverbot für zwei private Berufsschulen im Kreis Bautzen rechtens
Zuletzt aktualisiert:
Es bleibt dabei: An zwei privaten Berufsschulen im Kreis Bautzen darf nicht ausgebildet werden. Das Sächsische Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Entscheidung des Landesamtes für Schule und Bildung bestätigt. Die Behörde hatte zu Jahresbeginn die Genehmigung für die beiden Schulen wiederrufen – mit der Begründung, dass der Schulträger nicht mehr die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Dieser Argumentation folgten die Richter. Sie bemängelten die unzureichende Qualifikation für eine Reihe von Lehrern. Damit sei der Ausbildungserfolg der Schüler gefährdet. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden.