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Ausgangsbeschränkungen für Oberlausitz erwartet

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Auf die Oberlausitzer kommen Ausgangsbeschränkungen zu.  Ab einem Wert von 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner dürften die Menschen nur noch aus triftigen Gründen aus dem Haus gehen, also zur Arbeit, zur Schule und zum Einkauf,  sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer. Er bat dafür um Verständnis.

Die Landesregierung hat heute die neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Sie gilt ab dem 1. Dezember bis zum 28. Dezember 2020.

Der sogenannte Indizenz-Wert liegt aktuell im Kreis Bautzen bei 393 und im Kreis Görlitz bei 378.  „Wir müssen handeln“, sagte Kretschmer mit Blick auf die medizinische Versorgung. Die schärferen Regeln ordnen die Landreise bzw. kreisfreien Städte an. Sie sind zeitlich befristet.

Was alles zählt zu den triftigen Gründen?

•            Weg zur Schule, Arbeit, Kita, Arzt

•            Einkaufen (innerhalb des eigenen Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt sowie des Nachbarlandkreises bzw. benachbarten Kreisfreien Stadt), Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen

•            Besuche, soweit durch Kontaktbeschränkungen erlaubt

•            Unterstützung Hilfsbedürftiger

•            Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis

•            Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücken unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen.

Sind noch Versammlungen, Demonstrationen und Kundgebungen möglich?

.Versammlungen in Landkreisen oder in Kreisfreien Städten, in denen der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen fünf Tage lang überschritten wird, sind auf maximal 200 Teilnehmer zu beschränken.

Kann ein Alkoholverbot ausgesprochen werden?

Ein auf bestimmte Zeiten und Orte beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums ist anzuordnen.

Was gilt für die Schulen?

In Regionen mit mehr als 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner  gilt künftig die Maskenpflicht auch im Unterricht ab Klasse 7 in allen Schularten. An allen Grund- und Förderschulen wird das Prinzip der festen Klassen eingeführt. 

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer warnte: „Wenn die Sachen nicht klappen, bleibt am Ende nur ein Lockdown“. Das bedeute dann „eine wirkliche Ausgangssperre“, die Schließung aller Betriebe bis auf die kritische Infrastruktur, aller Geschäfte, Kitas und Schulen. Ziel sei, das zu vermeiden, was in anderen Ländern schon passiere. „Dazu müssen die Zahlen runter.“

Audio:

Ministerpräsident Michael Kretschmer