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Autofahrer in Zittau wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Das Amtsge­richt Zittau hat einen Autofahrer wegen fahrläs­siger Tötung zu 3.600 Euro verur­teilt. Die Geldstrafe wurde zur Bewäh­rung ausge­setzt.  Der 74-Jährige hatte bei Dunkel­heit in Leuters­dorf zwei Spazier­gän­ge­rinnen angefahren. Sie erlagen ihren Verlet­zungen. Die dunkel geklei­deten, gehbe­hin­derten Frauen wollten die Straße überqueren. Der Autofahrer war mit Tempo 40 unter­wegs – bei erlaubten 50.

Sein Vertei­diger forderte Freispruch, weil der Zusam­men­stoß angeb­lich unver­meidbar war. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.