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Bad Muskauer muss zahlen und schwitzen

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Das Amtsge­richt Weißwasser hat einen Brand­stifter zu einer Geldauf­lage von 200 Euro verur­teilt und zu 60 Stunden gemein­nüt­ziger Arbeit. Der 19-Jährige hatte mit einer Zigarette Papier in einer ehema­ligen Schule in Bad Muskau angezündet. Teile der Wand und des Fußbo­dens brannten.