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Bahnlinie nach Neustadt/Sachsen bleibt gekappt

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Die  Bahntrasse zwischen  Neukirch/Lausitz – Neustadt/Sachsen bleibt gekappt. Sachsen muss die Überführung über die S 156 bei Berthelsdorf nicht errichten. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Damit kassierte die Deutsche Regionaleisenbahn GmbH eine juristische Niederlage, nachdem sie sie zunächst in zwei Instanzen  Recht bekam.  

Die Pächterin der Strecke schloss sich 2007 einer Kreuzungsvereinbarung an. Darin verpflichtete sich der Freistaat zum Bau der Brücke, tat es aber bisher nicht. Daraufhin kam es zum Rechtsstreit. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Nun wurde die Klage des Streckenpächter abgewiesen.  Zwar bestehe grundsätzlich ein Anspruch auf die Überführung. Allerdings stehe dem Land ein Leistungsverweigerungsrecht zu, solange die Klägerin kein überzeugendes Konzept für den Betrieb der Strecke vorgelegt habe, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Bautzen.

Das Betriebskonzept der Klägerin deute nicht auf die Aufnahme eines qualitativ und zeitlich nachhaltigen Bahnverkehrs hin.    Es stelle pro Jahr lediglich einen Umleitungsverkehr von einer Woche,   Ausflugs- und Charterfahrten an 50 Tagen und rund  20 Güterverkehrsfahrten in Aussicht.  Außerdem habe die Klägerin kein Konzept zur Instandsetzung und Sanierung der Strecke vorgelegt.   Gegen die Nachhaltigkeit spreche auch, dass die Klägerin selbst lediglich mit einem Betriebsergebnis von knapp 12.000 Euro im Jahr rechne. Außerdem habe die Klägerin kein Konzept zur Instandsetzung und Sanierung der Strecke vorgelegt. Schließlich sei zu berücksichtigen, dass die der Klägerin erteilte Betriebsgenehmigung nur noch bis Ende 2028 gelte.

Die Strecke verbindet die Oberlausitz mit der Sächsischen Schweiz. Auf der unterbrochenen Bahnlinie erfolgt bislang nur Güterverkehr zu einem Steinbruch. Der Reiseverkehr wurde am 12. Dezember 2004 eingestellt, mit der Begründung, dass weniger als 500 Fahrgäste pro Tag zustiegen.