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Baum auf Traktor in Horka - Gericht weist Klage ab

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Ein Grundstücksbesitzer wollte von der Gemeinde Horka (Kreis Görlitz) rund 4.500 Euro Schadensersatz. Das Landgericht Görlitz hat seine Klage abgewiesen. Die Richterin erkannte keine Pflichtverletzung. Es ging um einen Straßenbaum. 

Der Baum war auf sein Grundstück gestürzt: auf seinen Traktor. Der Mann machte dafür die Gemeinde verantwortlich. Der Baum war krank, hatte die Fäule. Das habe die Gemeinde doch erkennen müssen. Hätte sie nicht, so die Richterin. Das habe man dem Baum nicht angesehen, dass er also umstürzen könnte. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bestehe nicht.

Gegen die Entscheidung des Landgerichts Görlitz kann der Kläger Berufung einlegen.