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Bautzen erlässt neue Marktsatzung

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Neue Markt­sat­zung für Bautzen. Der Stadtrat hat dem Papier zugestimmt. Neu ist z.B., dass Grün- und Misch­wa­ren­markt ab Mitte April gemeinsam auf dem Kornmarkt abgehalten werden. Zusätz­lich gibt es künftig einen Oster­markt am Samstag nach Karfreitag.

Die wesent­li­chen Verän­de­rungen:

Die Markt­plätze

Bislang finden diens­tags und sonnabends Grünmärkte auf dem Haupt­markt statt. Donners­tags wurden ein Misch­wa­ren­markt auf dem Haupt- und der Grünmarkt auf dem Fleisch­markt angeboten. Letzteres wird sich ändern. Voraus­sicht­lich ab Mitte April 2017 finden Grün- und Misch­wa­ren­markt gemeinsam auf dem Kornmarkt statt. Der Platz ist besser zu begehen, bietet aber insge­samt weniger Raum. Dafür fällt er auch Vorbei­fah­renden ins Auge und man erhofft sich durch die bessere Präsenz und die direkte Anbin­dung an den ÖPNV mehr Publikum. Feste Innen­stadt­händler sind geteilter Meinung, sie profi­tierten oft von den Markt­tagen im Stadt­zen­trum. Zusätz­lich wurde ein Oster­markt am Sonnabend nach dem Karfreitag in die Satzung aufge­nommen. Er geht auf eine Initia­tive des Touris­mus­ver­eins zurück und findet auf dem Haupt­markt statt.

Die Markt­zeiten

Bisher unter­scheidet die Satzung zwischen Sommer- und Winter­zeit. Die neue Fassung macht diese Unter­schei­dung nicht mehr. Geöffnet ist Dienstag 8.00 bis 13.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr und Sonnabend 7.00 bis 12.00 Uhr. Der Oster­markt findet von 9.00 bis 16.00 Uhr statt, am 24. und 31. Dezember wird, sofern es Markt­tage sind, von 7.00 bis 12.00 Uhr gehan­delt. Händler sind zur Einhal­tung der Zeiten verpflichtet, ledig­lich donners­tags könnten sie bereits 15.00 Uhr schließen.

Die Kosten für Händler

Händler wurden bislang nach ihren Angeboten unter­schieden. Überwie­gend selbst gewonnen Erzeug­nisse waren bislang bevor­zugt, was sich in einer gerin­geren Stand­ge­bühr wider­spie­gelte. Wegen der proble­ma­ti­schen Nachweise und einer klaren europäi­schen Recht­spre­chung gegen eine solche Sonder­be­hand­lung hat man sich von dieser Regelung verab­schiedet. Diens­tags und donners­tags zahlen Händler 70 Cent pro Quadrat­meter Verkaufs­fläche, donners­tags 1,26 Euro. Für den Oster­markt sind 98 Cent zzgl. Mehrwert­steuer fällig. Selbst­ge­won­nene Erzeug­nisse dürfen auch bei der Auswahl der Händler keine Bevor­zu­gung mehr zur Folge haben.