Bautzener Anwalt muss für fast drei Jahre hinter Gitter
Urteil im Untreue-Prozess gegen Bautzener Anwalt. Der Jurist muss für zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Das Landgericht sprach ihn am Nachmittag in 54 Fällen schuldig. Der Angeklagte hatte als Schatzmeister des Sächsischen Anwaltsverbandes rund 65.000 Euro aus der Verbandskasse für sich abgezweigt und 285.000 Euro einer Mandantin aus einer Erbschaftssache eingesteckt. Er habe Geld gebraucht, um seine Schulden zu begleichen, seinen Kanzleibetrieb aufrechtzuerhalten und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, räumte er ein.
Er habe in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt. So seien durch eine Gesellschaft zum Ankauf und der Vermietung von amerikanischen Oldtimern, in der er Teilhaber war, Verbindlichkeiten in Höhe von 80.000 Euro entstanden. Damit begann die Schuldenspirale. Der 60-Jährige schilderte, dass er über Jahre ungehindert in die Kasse des Sächsischen Anwaltsverbandes greifen konnte. Er habe zwar regelmäßig einen Kassenbericht abgeben müssen, Belege seien aber nicht verlangt worden.
So hob er Beträge zwischen 1.000 und 8.000 Euro ab, beglich damit Verbindlichkeiten aus der Oldtimer-Gesellschaft und seinem Kanzleibetrieb, zahlte davon auch den Unterhalt für seine geschiedene Frau und gab das Geld für sein persönliches Leben aus. 28 Fälle sind in der Anklageschrift aufgelistet.
Eine Mandantin prellte er um 285.000 Euro. Die Frau hatte 375.000 Euro geerbt. Sie vertraute dem Anwalt. „Ich hätte für ihn meine Hand ins Feuer gelegt“, sagte sie. Doch von dem geerbten Geld sah sie nur noch 13.000 Euro. Der Angeklagte entschuldigte sich bei der Mandantin. "Ich habe sie schamlos belogen. Es tut mir leid", erklärte er.
Auf die Frage, wo denn das ganze Geld geblieben sei, beteuerte der Angeklagte, dass er keinen Cent beiseite geschafft habe. Seine Lebensführung sei mehr als bescheiden gewesen, räumte der Jurist ein. Er war 1991 aus dem Westen nach Bautzen gekommen und hatte eine Anwaltskanzlei eröffnet.
Der Jurist wurde in Handschellen zur Anklagebank geführt. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Grund: Fluchtgefahr. Zu Jahresbeginn war der Anwalt kurzzeitig untergetaucht.