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Bautzener Anwalt muss für fast drei Jahre hinter Gitter

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Urteil im Untreue-Prozess gegen Bautzener Anwalt. Der Jurist muss für zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Das Landge­richt sprach ihn  am Nachmittag in 54 Fällen schuldig. Der Angeklagte hatte  als  Schatz­meister des Sächsi­schen Anwalts­ver­bandes rund 65.000 Euro aus der Verbands­kasse für sich abgezweigt und 285.000 Euro einer Mandantin aus einer Erbschafts­sache einge­steckt. Er habe Geld gebraucht, um seine Schulden zu beglei­chen, seinen Kanzlei­be­trieb aufrecht­zu­er­halten und seinen Lebens­un­ter­halt zu bestreiten, räumte er ein.    

Er habe in finan­zi­ellen Schwie­rig­keiten gesteckt. So seien durch eine Gesell­schaft zum Ankauf und der Vermie­tung von ameri­ka­ni­schen Oldti­mern, in der er Teilhaber war, Verbind­lich­keiten in Höhe von 80.000 Euro entstanden. Damit begann die Schul­den­spi­rale. Der 60-Jährige schil­derte, dass er über Jahre ungehin­dert in die Kasse des Sächsi­schen Anwalts­ver­bandes greifen konnte. Er habe zwar regel­mäßig einen Kassen­be­richt abgeben müssen, Belege seien aber nicht verlangt worden.

So hob er Beträge zwischen 1.000 und 8.000 Euro ab, beglich damit Verbind­lich­keiten aus der Oldtimer-Gesell­schaft und seinem Kanzlei­be­trieb, zahlte davon auch den Unter­halt für seine geschie­dene Frau und gab das Geld für sein persön­li­ches Leben aus. 28 Fälle sind in der Ankla­ge­schrift aufge­listet.

Eine Mandantin prellte er um 285.000 Euro. Die Frau hatte  375.000 Euro geerbt. Sie vertraute dem Anwalt. „Ich hätte für ihn meine Hand ins Feuer gelegt“, sagte sie. Doch von dem geerbten Geld sah sie  nur noch 13.000 Euro. Der Angeklagte entschul­digte sich bei der Mandantin. "Ich habe sie schamlos belogen. Es tut mir leid", erklärte er.

Auf die Frage, wo denn das ganze Geld geblieben sei, beteu­erte der Angeklagte, dass er keinen Cent beiseite geschafft habe. Seine Lebens­füh­rung sei mehr als bescheiden gewesen, räumte der Jurist ein. Er war 1991 aus dem Westen nach Bautzen gekommen und hatte eine Anwalts­kanzlei eröffnet.

Der Jurist wurde in Handschellen zur Ankla­ge­bank geführt. Er befindet sich in Unter­su­chungs­haft. Grund: Flucht­ge­fahr. Zu Jahres­be­ginn war der Anwalt kurzzeitig unter­ge­taucht.