Bautzener Richter verurteilt Ladendieb und kritisiert Ladendetektiv
Wie weit darf ein Ladendetektiv gehen? Diese Frage schwang mit gestern im Prozess gegen einen Dieb vor dem Amtsgericht Bautzen. Der Ukrainer hatte bei Aldi Waren im Wert von rund 40 Euro gestohlen.
Als ihn der Ladendetektiv ansprach, wollte der 42-Jährige die Filiale verlassen. Der Detektiv hielt ihn daraufhin fest, packte ihn am Kragen und stieß ihn mit Handschuhen mit verstärktem Knöchelschutz leicht gegen die Brust. Außerdem hielt er ihn mit seiner Tragetasche am Hals fest. Der Ladendieb hatte mehrere kleine Messer und auch Pfefferspray bei sich.
Der Richter schätzte das Vorgehen des Ladendetektivs dennoch als unverhältnismäßig ein. Strafmildernd für den Angeklagten wirkten sich außerdem sein Geständnis und seine Reue aus.
Das Urteil: eine Geldstrafe von rund 2.500 Euro.
