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Berufungs­ver­handlung zu Brandanschlag auf Löbauer Asylbewerberheim ausgesetzt

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Der Berufungs­ver­hand­lung zum Brand­an­schlag auf das  Löbauer Asylbe­wer­ber­heim ist ausge­setzt worden. Das Landge­richt Görlitz braucht noch ein foren­sisch-psych­ia­tri­sches Gutachten ein. Es soll Aufschluss darüber geben, ob die beiden Angeklagten übermäßig Alkohol und Drogen konsu­mieren. Davon hängt ab, ob die Männer in einer Entzie­hungs­an­stalt  unter­ge­bracht werden oder doch ins Gefängnis müssen.

Sie waren in erster Instanz zu Haftstrafen von zwei Jahren und vier Monaten sowie zwei Jahren und zwei Monaten verur­teilt worden. Die mehrfach Vorbe­straften aus Löbau und Umgebung hatten zugegeben, selbst­ge­bas­telte Molotow­cock­tails mit Diesel­kraft­stoff gegen das Fenster der Küche und die Eingangstür des Flücht­lings­heims geworfen zu haben.