Berufungsverhandlung zu Brandanschlag auf Löbauer Asylbewerberheim ausgesetzt
Der Berufungsverhandlung zum Brandanschlag auf das Löbauer Asylbewerberheim ist ausgesetzt worden. Das Landgericht Görlitz braucht noch ein forensisch-psychiatrisches Gutachten ein. Es soll Aufschluss darüber geben, ob die beiden Angeklagten übermäßig Alkohol und Drogen konsumieren. Davon hängt ab, ob die Männer in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden oder doch ins Gefängnis müssen.
Sie waren in erster Instanz zu Haftstrafen von zwei Jahren und vier Monaten sowie zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Die mehrfach Vorbestraften aus Löbau und Umgebung hatten zugegeben, selbstgebastelte Molotowcocktails mit Dieselkraftstoff gegen das Fenster der Küche und die Eingangstür des Flüchtlingsheims geworfen zu haben.