Betreuungsgeld gekippt: Sachsen will weiter Wahlfreiheit
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld fordert Sachsen, frei werdende Mittel weiter für familienpolitische Maßnahmen auszugeben. Es geht um rund 1 Milliarde Euro. Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch sagte unserem Sender, der Bund solle die Mittel den Ländern überlassen. Eltern müssten die Wahl haben, ob sie ihr Kind zuhause lassen oder in die Kita bringen. Darum gebe es im Freistaat das Landeserziehungsgeld. In Sachsen bekommen derzeit etwa 10.500 Eltern, die ihr Kind zuhause lassen, monatlich 150 Euro Betreuungsgeld.Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, das Betreuungsgeld verstoße gegen das Grundgesetz. Die Richter urteilten: nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig.