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Bewährungsstrafe für Bautzener Böllerwerfer

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Der Böllerwerfer von der Bautzener Friedensbrücke ist zu  einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Bautzen setzte Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Der 21-Jährige muss außerdem Schmerzensgeld an die drei verletzten Frauen zahlen – je 1.000 Euro bzw. 700 Euro.

In der Verhandlung versuchte der Angeklagte die Tat in der Neujahrsnacht 2019  herunterzuspielen. Angeblich war er betrunken, hatte einen „Filmriss“. Den Ermittlungen zufolge wurden bei ihm aber nur knapp 0,5 Promille festgestellt.  Das erkläre keinen „Filmriss“, so die Richterin. D

as heute gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.