Bewährungsstrafe in Bautzener Kinderschänderprozess
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Das Amtsgericht Bautzen hat einen Kinderschänder zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte gab zu, sich an einem Mädchen aus dem Bekanntenkreis vergangen zu haben. Er legte ein umfassendes Geständnis ab. Damit blieb dem Opfer die Aussage in der Verhandlung erspart.
Der 49-jährige Bautzen muss sich in Therapie begeben und 2.000 Euro Schmerzensgeld an das Mädchen zahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.