Bewährungsstrafen im Görlitzer Schleuserprozess
Im Schleuserprozess am Landgericht Görlitz ist das Urteil gefallen. Die beiden Angeklagten brauchen nicht ins Gefängnis. Der Türke erhielt zwei Jahren, der Bulgare einen Monat weniger. Beide Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen gefordert. Beide Angeklagten legten umfassende Geständnisse ab. Der Türke hatte den Bulgaren im Herbst 2017 angeheuert und ihm viel Geld versprochen. Mit einem angemieteten Lkw fuhr der Bulgare an die slowakisch-tschechische Grenze. Er kam hinzu, als Zöllner die fast 80 geschleusten Flüchtlinge von den Lkws holten. Daraufhin kehrte er um und fuhr wieder zurück nach Berlin. Einige Tage später fuhr er mit einem angemieteten Merceces-Sprinter nach Kattowitz. In der Nähe sammelte er 24 Flüchtlinge von der Straße auf und schmuggelte sie über Bad Muskau nach Deutschland ein. In Rietschen überließ er die verschmutzten und übermüdeten Menschen ihrem Schicksal.