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Bislang keine Anklagen zu Fanrandalen in Bischofswerda

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Die Staatsanwaltschaft hat einen Großteil der Verfahren zur Fanrandale beim Oberliga-Fußballspiel Bischofswerda gegen Lok-Leipzig im März vergangenen Jahres abgeschlossen. Einen Prozess braucht bislang keiner der Beschuldigten zu befürchten.Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat elf von 16 Verfahren erledigt. Sechs Strafbefehle wurden beantragt. Sollten sie erlassen werden und die Beschuldigten keinen Einspruch einlegen, bleibt ihnen eine öffentliche Verhandlung erspart. Drei Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaft Leipzig abgegeben. Es handelt sich um Heranwachsende. Da gilt das Wohnortprinzip.  Zwei Verfahren wurden eingestellt. Ermittelt wurde wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung. Bei den Ausschreitungen gab es sieben Verletzte – darunter zwei Polizisten.

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Reporter Knut-Michael Kunoth