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  • Simon Schmidt (29): "Er wollte mich töten". Im Hintergrund der Angeklagte (sitzend).

Bluttat in Bad Muskau - Urteil gefallen - Opfer mit bleibenden Schäden

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Das Landgericht Görlitz hat einen Lokführer wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt und zum Alkoholentzug. Der  43-jährige Pole hatte in  Bad Muskau einem 29-Jährigen mit einer abgebrochenen Bierflasche in den Hals gestochen. Das lebensgefährlich verletzte Opfer wäre ohne eine Not-Operation verblutet. Es leidet  ein halbes Jahr nach der Tat noch immer an den Folgen, ist auf einer Körperseite teilweise gelähmt.  Sein Begleiter wurde ebenfalls verletzt.  

Der Tat vorausgegangen war eine Auseinandersetzung vor einem Einkaufsmarkt in Bad Muskau.    Das spätere Opfer wollte angeblich Blumenerde klauen, worauf er vom Angeklagten zur Rede gestellt wurde. Beide kannten sich flüchtig. Er wollte sich an ihm rächen, erklärte der Angeklagte. 

Der Angeklagte konnte sich angeblich an die Tat nicht mehr erinnern, wohl aber, was er alles getrunken habe: „Eine Flasche Wein, sechs Bier, eine Flasche Whisky und zwei Flaschen Pefferminzlikör.“ Da staunte der Prozessgutachter. Er rechnete und kam auf zehn Promille! Seine Einschätzung: „Mit dem Leben nicht vereinbar.“  Auch das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht. Die Kammer attestierte ihm volle Schuldfähigkeit. „Er war alkoholbedingt enthemmt, aber hatte keine Ausfallerscheinungen“, so Richter Theo Dahm. Er habe gewusst, dass die Tat tödlich ausgehen könne.  Das  Opfer sagte aus: „ Er kam wie aus dem Nichts auf mich zu,  er war wie besessen. Ich habe Hass in seinen Augen gesehen. Er wollte mich töten.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Audio:

Knut-Michael Kunoth im Gespräch mit dem Opfer Simon Schmidt