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Böllerverbot an Görlitzer Altstadtbrücke

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 Auf der Görlitzer Altstadtbrücke darf zum Jahreswechsel kein Feuerwerk gezündet werden. Die Stadtverwaltung hat erneut ein Verbot erlassen. Es gilt von 22 Uhr am Silvestertag bis 2 Uhr am  Neujahrsmorgen. Feuerwerkskörper dürfen in dieser Zeit nicht auf der Brücke bis Flussmitte und im Umkreis von 50 Metern rund um den Brückenkopf auf deutschem Hoheitsgebiet gezündet werden.  Einbezogen sind Ufer-, Hother- und Neißstraße und Bei der Peterskirche.