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Böllerverbot an Görlitzer Altstadtbrücke

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Auf der Görlitzer Altstadtbrücke darf in der Silvesternacht kein Feuerwerk gezündet werden. Um 22 Uhr tritt das Verbot in Kraft. Es gilt bis 2 Uhr am  Neujahrsmorgen. Feuerwerkskörper dürfen in dieser Zeit nicht auf der Brücke bis Flussmitte und im Umkreis von 50 Metern rund um den Brückenkopf auf deutschem Hoheitsgebiet gezündet werden.  Einbezogen sind Ufer-, Hother- und Neißstraße.