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Böllerverbot auf Görlitzer Altstadtbrücke

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Auf der Görlitzer Altstadtbrücke darf zum Jahreswechsel kein Feuerwerk gezündet werden. Die Stadtverwaltung hat erneut ein Verbot erlassen. Es gilt von 22 Uhr am Silvestertag bis 2 Uhr am  Neujahrsmorgen. Feuerwerkskörper dürfen in dieser Zeit nicht auf der Brücke bis Flussmitte und im Umkreis von 50 Metern rund um den Brückenkopf auf deutschem Hoheitsgebiet gezündet werden. 

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Frage an Rathaussprecher Wulf Stibenz: Werden denn wieder Ausschreitungen wie in den vergangenen Jahren befürchtet?