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Brandbrief an Merz: Kommunen droht Finanznotstand

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Die Oberbürgermeister von 13 Landeshauptstädten haben einen Brandbrief an Kanzler Merz geschrieben: Bundesweit drohe Kommunen der finanzielle Kollaps - verschärft durch Gesetzespläne der Regierung. 

Deshalb müsse die beim Thema Geld auch in die Bresche springen. Nach dem Motto: wer bestellt, der zahlt. Auch Dresdens OB Dirk Hilbert hat den Brief unterschrieben. Er sagt: Wenn die Kommunen kein Geld für die auf Bundesebene beschlossene Maßnahmen erhalten, beschädigt das nicht nur die kommunale Selbstverwaltung, sondern auch die Akzeptanz der Demokratie. 

Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro - das fordern die Kommunen 

Die kommunale Finanzausstattung weist grundlegende Strukturprobleme auf: Aufgaben werden übertragen, ohne dass ein angemessener finanzieller Ausgleich erfolgt. Dies führt zu immer größeren Belastungen der kommunalen Haushalte. Allein 2024 lag das kommunale Finanzierungsdefizit bei 24,8 Milliarden Euro – dem höchsten Wert seit 1990. 

Haupttreiber sind steigende Sozialausgaben (insbesondere Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfen) und wachsende Personalkosten infolge von Tarifsteigerungen. Rund 95 Prozent dieser Soziallasten tragen Landkreise, kreisfreie Städte und kommunale Verbände.

Daneben sind die Kommunen unter anderem beim Krankenhausbetrieb und beim ÖPNV (Deutschlandticket) unterfinanziert. Die Schere zwischen kommunalen Einnahmen und Ausgaben öffnet sich damit immer weiter. Die Stadtspitzen der Hauptstädte der Flächenländer bekräftigen vor diesem Hintergrund die wiederholten Forderungen des Deutschen Städtetags und der anderen Kommunalen Spitzenverbände und fordern ihrerseits Bund und Länder auf, bei der anstehenden Neuordnung der kommunalen Finanzausstattung folgende Grundsätze zu beachten:

Grundsatz 1: Wer bestellt, muss bezahlen.
Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, in jedem Gesetzentwurf, der künftige Belastungen für kommunale Ressourcen nach sich zieht, von vornherein eine vollständige und angemessene Kompensation vorzusehen.

Grundsatz 2: Wer bestellt hat, ohne zu bezahlen, muss dies nachholen.
Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer so angepasst wird, dass bestehende Mehrbelastungen durch Bundesgesetze ausgeglichen werden. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Kommunen durch Änderungsgesetze zu entlasten.
Übermäßige kommunale Kassenkredite, die ihre Ursache nachweislich in einer nicht auskömmlichen Finanzierung übertragener Aufgaben haben, müssen durch Bund und Länder übernommen werden.

Grundsatz 3: Keine Absprachen zulasten Dritter.
Wir fordern die Landesregierungen dazu auf, im Bundesrat künftig gegenfinanzierten Bundesgesetzen nur dann zuzustimmen, wenn die kommunale Finanzierung gesichert ist. Neue Belastungen müssen jeweils durch Landesrecht umgesetzt werden, damit die landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsregeln greifen. Dies gilt auch für Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz.