Brandstifterprozess in Görlitz - Rentner aus Neugersdorf angeklagt
Er soll das Elternhaus an der August-Bebel-Straße in Neugersdorf angezündet haben. Dem Erwerbsunfähigkeitsrentner wird ab heute vor dem Landgericht Görlitz der Prozess gemacht. Es ist kein reguläres Strafverfahren. Grund: Der 59-Jährige litt zum Tatzeitpunkt an der psychischen Erkrankung. RL-
Die Staatsanwaltschaft strebt ein Sicherungsverfahren an. Für sie ist der Angeklagte schuldunfähig. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten und geht davon aus, dass von ihm weitere schwerwiegende Taten zu erwarten sind. Er soll deshalb nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie.
Das Gericht kann in diesem Fall eine sogenannte Maßregel erlassen oder - wenn es begründete Zweifel an der Schuldunfähigkeit hat - in den regulären Strafprozess übergehen.