Brandstiftung in Pulsnitz - Pole muss ins Gefängnis
Ein Pole muss im Zusammenhang mit dem Brand einer Lagerhalle in Pulsnitz für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht in Bautzen sprach ihn der Beihilfe zur Brandstiftung schuldig. Außerdem wurde die anschließende Verfolgungsjagd mit der Polizei in das Urteil einbezogen. Der 23-jährige Bauhelfer aus Lauban hatte nach Überzeugung des Gerichts zwei Komplizen nach Pulsnitz gefahren. Sie sollen im Juni vergangenen Jahres die Lagerhalle einer Estrichfirma angezündet haben. Dabei entstand ein Schaden von rund einer halben Million Euro. Der Angeklagte hatte ein halbes Jahr für den Pulsnitzer Unternehmer gearbeitet – wie auch andere Polen. Er schwieg zu den Tatvorwürfen. Sein Verteidiger hatte zu Prozessbeginn erklärt, dass sein Mandant mit der Brandstiftung nichts zu tun habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre und sechs Monate gefordert. Verteidiger Ulf Israel plädierte auf maximal eineinhalb Jahre für die anschließende Verfolgungsjagd (versuchte gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten).