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Brandstiftung in Pulsnitz - Pole muss ins Gefängnis

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Ein Pole muss im Zusam­men­hang mit dem Brand einer Lager­halle in Pulsnitz  für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landge­richt in Bautzen sprach ihn der Beihilfe zur Brand­stif­tung schuldig. Außerdem wurde die anschlie­ßende Verfol­gungs­jagd mit der Polizei in das Urteil einbe­zogen.  Der 23-jährige Bauhelfer aus Lauban hatte nach Überzeu­gung des Gerichts zwei Komplizen nach Pulsnitz gefahren. Sie sollen im Juni vergan­genen Jahres die Lager­halle einer Estrich­firma angezündet haben. Dabei entstand ein Schaden von rund einer halben Million Euro. Der Angeklagte hatte ein halbes Jahr für den Pulsnitzer Unter­nehmer gearbeitet – wie auch andere Polen.  Er schwieg zu den Tatvor­würfen. Sein Vertei­diger  hatte zu Prozess­be­ginn erklärt, dass sein Mandant mit der Brand­stif­tung nichts zu tun habe. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Die Staats­an­walt­schaft hatte fünf Jahre und sechs Monate gefor­dert. Vertei­diger Ulf Israel plädierte auf maximal einein­halb Jahre für die anschlie­ßende Verfol­gungs­jagd (versuchte gefähr­liche Körper­ver­let­zung und Wider­stand gegen Vollstre­ckungs­be­amten).