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Bundestagswahl - auch Obdachlose dürfen stimmen

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Auch Obdachlose dürfen wählen. Sie müssen dafür bis zum 2. Februar die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Darauf weist die Stadtverwaltung Cottbus hin.  Der Antrag mit Lichtbild muss Name, Geburtsdatum und Geburtsort enthalten. Verlangt wird auch eine Erklärung, dass der Betroffene keine Meldeadresse im Bundesgebiet hat und  sich während der vorangegangenen drei Monate  in Cottbus aufgehalten hat. Bundestagswahl ist am 23. Februar.

Kontakt:

Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Bürgerservice/Stadtbüro, Karl-Marx-Straße 67

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Dienstag/Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr.