Bundestagswahl - auch Obdachlose dürfen stimmen
Zuletzt aktualisiert:
Auch Obdachlose dürfen wählen. Sie müssen dafür bis zum 2. Februar die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Darauf weist die Stadtverwaltung Cottbus hin. Der Antrag mit Lichtbild muss Name, Geburtsdatum und Geburtsort enthalten. Verlangt wird auch eine Erklärung, dass der Betroffene keine Meldeadresse im Bundesgebiet hat und sich während der vorangegangenen drei Monate in Cottbus aufgehalten hat. Bundestagswahl ist am 23. Februar.
Kontakt:
Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Bürgerservice/Stadtbüro, Karl-Marx-Straße 67
Montag/Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag/Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr.