Bundesverfassungsgericht kippt Versammlungsverbot für Heidenau
Das Bundesverfassungsgericht hat das Versammlungsverbot für Heidenau komplett gekippt. Die Karlsruher Richter entschieden am Samstagnachmittag, dass der "polizeiliche Notstand", mit dem der Landkreis das Verbot begründet hatte, nicht hinreichend belegt worden sei. Erst am Freitagabend hatte das sächsische Oberwaltungsgericht in Bautzen entschiedne, dass das Versammlungsverbot teilweise bestehen bleibt. Nur ein geplantes Willkommensfest für Flüchtlinge durfte gestern in Heidenau stattfinden.Die Bundesanwaltschaft prüft indes, ob sie die Ermittlungen zu den rechten Krawallen vor der Flüchtlingsunterkunft in Heidenau übernimmt. Ein Sprecher bestätigte einen Bericht des "Spiegel". Dabei gehe es zum einen um sämtliche Brandanschläge auf Asylunterkünfte und zum anderen um rechts motivierte Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit Flüchtlingen.