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Weihnachtsmarkt in Cottbus soll stattfinden - Görlitz will Dienstag entscheiden

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Wird der Schlesische Christkindelmarkt in Görlitz trotz der weiter steigenden Corona-Zahlen stattfinden? Oder wird er abgesagt? Spätestens am kommenden Dienstag werde die Entscheidung bekannt gegeben, sagte uns Oberbürgermeister Octavian Ursu.

Unterdessen hat die Waldeisenbahn Muskau die Notbremse gezogen. Die Weihnachtsmannfahrten wurden abgesagt. Bei Einhaltung der 2G-Regel hätten wäre mehr als ein Drittel der Besucher von der Bahnfahrt ausgeschlossen, so Waldeisenbahn-Chef Heiko Lichnok. Die Waldeisenbahn möchte niemanden ausschließen. Wer schon eine Fahrkarte gekauft hat, bekommt sie zurückerstattet.

Der Cottbuser Weihnachtsmarkt (22.11. bis 23.12.2021) soll dagegen stattfinden, aber unter Maßgabe von bestimmten Regeln. So wird es diesmal „Weihnachtsinseln“ geben. Das teilte heute die Stadtverwaltung mit. „Ich bin froh, dass wir den Weihnachtsmarkt der 1.000 Sterne haben werden, so Thomas Bergner, Leiter des Verwaltungsstabes.

Folgende Regelungen sind nach aktuellem Stand neu bzw. geändert:  
 
Alle Weihnachtsmarkt-Teilflächen werden eingezäunt, so dass dadurch oder durch die spezielle Lage der Besucherstrom kontrolliert werden. • Zum Weihnachtsmarkt der 1.000 Sterne gehören in diesem Jahr der Altmarkt, der Postparkplatz, ein Weihnachtsgarten rund um die Synagoge am Schlosskirchplatz, Teile des Platzes Am Stadtbrunnen sowie die Flaniermeile zwischen Stadthallenvorplatz und BlechenCarré. • Die Spremberger Straße ist entgegen ursprünglichen Planungen nicht mehr Teil des Weihnachtsmarktes. Gleichwohl wird es hier auch einige weihnachtliche Angebote insbesondere der ansässigen Cottbuser Händler geben. • Stadt und Veranstalter verfolgen nach wie vor das Ziel, den Weihnachtsmarkt analog dem Beispiel vieler deutscher Großstädte auf mehr Veranstaltungsfläche zu verteilen, um Menschenansammlungen zu minimieren. Es wird also nicht “den„ Weihnachtsmarkt geben, sondern vielmehr eine weit verstreute Vielzahl weihnachtlicher Angebote in der gesamten Innenstadt. • Auf allen Plätzen des Weihnachtsmarktes werden Kontaktdaten der Besucher erfasst; wer an einem Tag bereits einmal erfasst wurde, muss seine Kontaktdaten an der nächsten “Weihnachtsmarktinsel„ jedoch nicht noch einmal hinterlassen. • Nach jetziger Rechtslage ist für den Zutritt kein Testnachweis erforderlich; jedoch wird auf Grund des Abstandgebots für die jeweiligen Flächen eine strikte Besucherbegrenzung durchgeführt. • In Abhängigkeit vom Inhalt der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg kann jedoch zukünftig ggf. eine 3G- bzw. 2G-Regelung für den Zutritt maßgeblich werden.  • Unabhängig von der Frage, ob ohne Test oder mit 2G- oder 3G-Regelung ein Zutritt erfolgen darf, empfehlen Stadt und Veranstalter sowohl auf dem Veranstaltungsgelände als auch in dessen Umgebung freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um Ansteckungen zu vermeiden. • Aufgrund der äußerst dynamischen Infektionslage werden Stadt und Veranstalter das Hygienekonzept des Marktes kontinuierlich anpassen, um Besucher und Händler des Weihnachtsmarktes bestmöglich zu schützen.